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Was genau ist eigentlich die Schufa und was macht sie

Was genau ist eigentlich die Schufa und was macht sie?

Bei der Schufa, genauer SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), handelt es sich um ein Unternehmen, dessen Kerngeschäft es ist, kreditrelevante Informationen bereitzustellen. Hierfür arbeitet die Schufa mit mehr als 9.000 verschiedenen Unternehmen wie Banken und Sparkassen, Handelsunternehmen und anderen Branchen zusammen. Eine Schufa-Auskunft soll den Vertragspartnern der Schufa die Möglichkeit bieten, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden prüfen und auswerten zu können.

Damit dies möglich ist, sammelt die Schufa umfangreiche Informationen zu in Deutschland lebenden Verbrauchern. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Anzahl der Girokonten, aktuelle Kreditverträge, Mobilfunk- und Festnetz sowie Internetverträge oder auch Leasingverträge. Auch Informationen über erlassene Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie die Abgabe von Forderungen an ein Inkassounternehmen können hier gespeichert sein. Ebenso persönliche Daten wie der Vor- und Nachname, die aktuelle sowie vergangene Anschriften, das Geburtsdatum und das Geschlecht. So mancher würde sich wundern, was alles über ihn gespeichert ist. Wie ein Bericht aus dem Jahr 2011 hatte verlauten lassen, bevorratete die Schufa zu diesem Zeitpunkt weit über 600 Millionen Datensätze von rund 66 Millionen in Deutschland lebenden Verbrauchern.

Schufa Auskunft soll Unternehmen schützen

Sinn und Zweck der Schufa ist es, Unternehmen vor möglichen Zahlungsausfällen zu schützen. Deshalb ist es möglich, dass sich sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, wie etwa Vermieter, bei der Schufa über einen potenziellen Vertragspartner informieren und dessen Kreditwürdigkeit überprüfen können.

Bei den Schufa-Auskünften wird zwischen zwei verschiedenen Varianten unterschieden. So gibt es eine A-Auskunft und eine B-Auskunft. Die B-Auskunft kann von Versandhandelsunternehmen, Telefongesellschaften und ähnlichen Unternehmen angefordert werden. Diese enthält Informationen zu den bisherigen Belastungen eines Verbrauchers. So ist hierin beispielsweise zu erkennen, ob sich der Vertragspartner bisher ordnungsgemäß verhalten und beispielsweise bei einem Kredit seine Raten fristgerecht zurückgezahlt hat oder ob es zu Problemen kam. Die A-Auskunft hingegen beinhaltet durchweg alle vollständigen Informationen des Verbrauchers. Diese Informationen werden in der Regel ausschließlich von Banken, Sparkassen und Leasingpartnern angefordert.

Gesammelte Daten bilden den Schufa-Score

Im Jahr 2001 hat die Schufa das Scoring eingeführt. Der Score-Wert, den das Unternehmen seinen Vertragspartnern anbietet, ist ein Wert zwischen 1 und 100, den ab diesem Zeitpunkt jeder Verbraucher hat. Berechnet wird der Score-Wert anhand eines komplizierten, logistischen Regressionsmodells, welches die Eintrittswahrscheinlichkeit eines zufälligen Geschehens anhand von zwei möglichen Ausgängen darstellt.

Der Schufa-Score eines Verbrauchers gibt den Vertragspartnern Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verbraucher seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Je niedriger der Score ist, desto niedriger ist auch die Chance, dass der Vertrag ohne Komplikationen erfüllt wird. Infolgedessen steigt die Ausfallwahrscheinlichkeit mit einem sinkenden Score-Wert. Beim Score-Wert handelt es sich aber einzig um einen Richtwert, an dem sich die Vertragspartner orientieren können. Ob etwa ein Kredit vergeben wird oder nicht, entscheidet einzig der Vertragspartner selbst, nicht die Schufa.

Der Schufa ist es untersagt, solche persönlichen Daten wie das aktuelle Einkommen oder die Art der beruflichen Beschäftigung zu erfassen. Deshalb orientiert sich der Schufa-Score auch nicht an der ganz persönlichen Lebenssituation eines einzelnen Verbrauchers, sondern vielmehr an den statistischen Werten einer Vergleichsgruppe. Dies kann mitunter dazu führen, dass der Score-Wert eines einzelnen Verbrauchers nicht ganz der Wahrheit entspricht. So kann es also durchaus sein, dass eine Kreditanfrage abgelehnt wird, obwohl das Einkommen des Verbrauchers etwas anderes hätte vermuten lassen.

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