Welche Voraussetzungen und Sicherheiten muss man bei einem Kredit ohne Schufa erfüllen
Vor allem für Kredite mit hohen Beträgen verlangen Banken in der Regel einige Sicherheiten. Denn die Banken möchten sich gerne – gerade bei einer schlechten Bonität – gegen mögliche Risiken eines Zahlungsausfalls absichern. Durch entsprechende Sicherheiten hat der Verbraucher die Möglichkeit, trotz geringer Bonität und sogar bei einem Kredit ohne Schufa einen Kredit aufzunehmen. Auch besteht die Möglichkeit, den Zinssatz durch die Vorweisung von Sicherheiten deutlich zu senken.
Grundsätzlich ist für die Bank nicht alles, was wertvoll ist, auch als Sicherheit geeignet. Hierfür haben die Banken klare Vorgaben, die erfüllt werden müssen. So dürfen die Sicherheiten nur geringen Wertschwankungen unterliegen, müssen schnell liquidierbar sein und dürfen auch nicht im Wert von der wirtschaftlichen Situation des Verbrauchers abhängig sein. Auch dürfen sie im Falle einer Insolvenz ihren Wert nicht verlieren oder gepfändet werden können.
Welche Sicherheiten akzeptieren die Banken?
Grundlegend können Sicherheiten in zwei Gruppen unterteilt werden:
- Personensicherheiten
- Originäre Sicherheiten
Personensicherheiten
Unter die Personensicherheiten fallen beispielsweise die Bürgschaft durch Dritte, eine Abtretung gemäß §398 BGB oder eine Hypothek. Auch eine Grundschuld oder ein Pfandrecht fällt unter die Personensicherheiten.
Originäre Sicherheiten
Nun gibt es auch einige Sicherheiten, die als „originäre“, also eigenständige Sicherheiten bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um:
- Hypotheken
- Bürgschaften
- Pfandrechte
- Sicherungsübereignungen
- Grundschuld
Welche dieser Sicherheiten aber vom jeweiligen Anbieter akzeptiert beziehungsweise gefordert werden, obliegt der Entscheidung des einzelnen Sachbearbeiters.
Dient ein Fahrzeug als Sicherheit?
Grundlegend besteht durchaus die Möglichkeit, sein Fahrzeug bei der Bank als Sicherheit zu hinterlegen, wenn man einen Kredit ohne Schufa beantragen möchte. Dabei kommt es aber wesentlich auf das Alter des Fahrzeuges an und vor allem auf den jeweils aktuellen Marktwert. Allerdings zeigen sich immer weniger Banken bereit, den Fahrzeugbrief als Sicherheit anzuerkennen.
Sobald sich ein Sachbearbeiter dazu bereit erklärt, das Fahrzeug als Sicherheit anzuerkennen, wird in jedem Fall der tatsächliche Verkehrswert der Berechnung zu Grunde gelegt, nicht der Wert, den der Verbraucher sich vorstellt. Dieser Wert ist in der Regel identisch mit dem aktuellen Beleihungswert. Denn sollte es tatsächlich notwendig sein, das Fahrzeug zwangsweise zu verwerten, kommt es immer automatisch zu einem Wertverlust. Deshalb werden meist auch nur zwischen 50 und 70 Prozent des tatsächlichen Verkehrswertes angerechnet. Auch muss beachtet werden, dass das Fahrzeug mit der Zeit an Wert verliert. Dies liegt an der altersbedingten Wertminderung.
Ein Fahrzeug, welches als Sicherheit von der Bank anerkannt wird, muss unbedingt Vollkasko versichert sein. Da jedoch viele Verbraucher für ihr Fahrzeug nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, bedeutet dies einen erhöhten Mehraufwand. Hinzu kommt, dass man den Wert des Fahrzeuges schätzen lassen muss. Des Weiteren muss auch die Versicherung darüber informiert werden, dass das Fahrzeug an den Kreditgeber abgetreten wurde.
Grundsätzlich gibt es zwei bedeutende Nachteile, die sich für den Kreditnehmer ergeben, wenn er sein Fahrzeug als Sicherheit hinterlegt. Denn sobald es zu einem Schadensfall kommen sollte, geht die Entschädigung der Versicherung nicht an den Kreditnehmer, sondern an das Kreditinstitut. Dadurch ist es dem Kreditnehmer nicht möglich, dieses Geld für eine Schadensregulierung zu nutzen. Der zweite und bedeutend größere Nachteil ist der, dass das Fahrzeug sofort in den Besitz des Kreditinstitutes übergeht, sobald der Kreditnehmer auch mit nur einzigen Rate im Rückstand liegt.
Gerade für Arbeitnehmer, die beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind, ist dies ein wesentlicher Nachteil. Deshalb sollten berufstätige Kreditnehmer, die ihr Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit zu gelangen, im Idealfall ihr Fahrzeug nicht als Sicherheit hinterlegen.
Können Immobilien als Sicherheit verwendet werden?
Eines der wohl bevorzugtesten Mittel, die als Sicherheit bei einem Kredit ohne Schufa hinterlegt werden können, sind Immobilien. Denn in der Regel sind diese nicht nur wertstabil, sondern können sich im Bedarfsfall normalerweise recht leicht verkaufen lassen.
Sobald sich der Kreditnehmer dazu entschließt, seine Immobilie als Sicherheit zu verwenden, wird die Bank einen Eintrag in Form eines Grundpfandrechtes in das Grundbuch vornehmen lassen. Die früher noch gängige Hypothek ist inzwischen für die Banken sehr unattraktiv geworden, bei der Grundschuld ist eine Umsetzung der Forderung deutlich einfacher.
In welcher Höhe werden Immobilien als Sicherheit beliehen?
Für eine Berechnung des Beleihungswertes einer Immobilie müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Art der Nutzung einer Immobilie. Dabei spielt es beispielsweise eine Rolle, ob der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt. Denn in diesem Fall wendet die Bank das Sachwertverfahren an.
Wird die Immobilie nun aber gewerblich genutzt, kommt das sogenannte „2-Säulen-Prinzip“ zum Einsatz. Dabei werden das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren angewendet, wobei der Ertragswert eine deutlich größere Rolle spielt.
Eine bedeutende Rolle spielt dabei natürlich aber auch der aktuelle Verkehrswert der Immobilie. Um diesen zu ermitteln, spielen die Lage, das Baujahr und der allgemeine Zustand eine große Rolle. Auch die Bauqualität, die Ausstattung und die Möglichkeit der Nutzung (zum Beispiel privat oder gewerblich) sowie die laufenden Betriebskosten fließen hier mit ein. Ebenso wird berücksichtigt, ob gegebenenfalls bereits Vorlasten bestehen und wie hoch die Beleihungsgrenze ist.
Bei Immobilien handelt die Bank in der Regel ebenso wie auch bei Fahrzeugen. Denn sie geht lieber auf Nummer sicher und bewertet die Immobilie niedriger als sie tatsächlich wert wäre. Grund dafür ist häufig, dass der Kreditnehmer, der sein Haus als Sicherheit verwendet, dies kaum bei einem niedrigen Kredit tut, sondern vielmehr bei sehr hohen Kreditsummen.
Nun ist es aber meist so, dass die Bank bei einer Zwangsversteigerung den tatsächlichen Verkehrswert nicht erzielen kann. Denn der Markt unterliegt stetigen Veränderungen – auch der Immobilienmarkt. Deshalb ziehen die Banken in der Regel rund 10 bis 20 Prozent des Immobilienwertes als Risikokalkulation ab. Die Differenz ergibt schließlich den Beleihungswert.
Können auch noch nicht vollständig abgezahlte Immobilien als Sicherheit eingesetzt werden?
Grundsätzlich lassen es Banken in der Regel nicht zu, dass ein Kreditnehmer eine Immobilie als Sicherheit einsetzt, bei der bereits ein anderes Kreditinstitut im Grundbuch steht. Wenn die Immobilie aber dennoch als Sicherheit eingesetzt werden soll, dann sollte der Kreditnehmer mit beiden Kreditinstituten verhandeln. Sollte die alte Kreditlast bereits nahezu vollständig abgezahlt worden sein, kann der Kreditnehmer für die Restschuld auch beim neuen Kreditunternehmen ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen, auch Anschlussfinanzierung genannt.
Sicherheit durch Bürgschaft
Bei einem Kredit ohne Schufa kommt es sehr häufig vor, dass ein Bürge als Sicherheit der Bank gegenüber dient. Durch eine Bürgschaft tritt der Bürge im Falle von Zahlungsausfällen des Kreditnehmers ein und übernimmt für diesen die Tilgungsrate. Hierfür wird zwischen dem Bürgen und der Bank ein spezieller Bürgschaftsvertrag abgeschlossen.
Der Bürge selbst hat durch seine Bereiterklärung zur möglichen Übernahme der Kreditverbindlichkeiten keinerlei Vorteile. Die Nachteile, denen er sich unter Umständen aussetzt, sind hingegen enorm. Denn der Bürge allein trägt im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die volle Haftung für die Erfüllung des Kreditvertrages und damit die vollständige Rückzahlung der restlichen Kreditsumme.
Sobald ein Bürge auf der Bildfläche erscheint, wird die Bank auch dessen Bonität überprüfen. Denn das Ziel der Bank ist es, durch einen Bürgen ihr eigenes Risiko deutlich zu senken. Damit wird also beispielsweise geprüft, ob der Bürge über ein ausreichendes Einkommen verfügt.