25. September 2006

Höhere Strompreise müssen nicht akzeptiert werden

Das Bundeskartellamt untersagt den Energiekonzernen, die Strom- oder Gaszufuhr im Falle einer nicht bezahlten Preiserhöhung einfach abzudrehen.

"Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass die angezweifelte Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen oder durch Gericht festgestellt ist, ist das ein missbräuchliches Verhalten", sagte Kartellamtschef Ulf Böge, zu dem Vorwurf einiger Verbraucher gegenüber Energiekonzernen, welche ihre Kunden unter Druck gesetzt haben, weil diese die erhöhten Preise nicht akzeptieren wollten.

Böge sagte weiterhin, dass Unternehmen durch ein solches Verhalten ihre "faktische Monopolstellung" missbrauchen würden, und in solchen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werde. Der Name des betroffenen Unternehmens wurde von Böge nicht genannt.


 
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