13. September 2006
Auslandskonten werden zunehmend gefragter
Die Finanzämter versuchen mit immer rabiateren Methoden Einblick in die Konten, und Zugriff auf das Geld der Bürger zu bekommen. Diese antworten mit der Flucht ins Ausland, und schaffen ihr Vermögen über die Grenze.
Seit April 2005 können Finanzämter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abfragen, bei welchen Banken der Steuerzahler Konten und Depots unterhält. Finanzbeamte haben seitdem beinahe unbegrenzten Zugriff auf alle inländischen Konten.
Um kein gläserner Bürger für den Staat zu sein, versuchen immer mehr Bürger ihr Vermögen ins Ausland zu schaffen. In erster Linie geht es dabei nicht darum die Steuerzahlungen zu reduzieren, sondern das Geld vor unberechtigten Zugriffen des Staates zu schützen.
Die Problematik für viele Steuerzahler zeigt sich deutlich an den Zugriffen der Finanzbeamten letztes Jahr. Die Behörden durchleuchteten 62.000 Konten, neun von zehn Kontoabfragen wurden jedoch nicht hinreichend begründet, wie Stichproben in Nordrhein-Westfalen ergaben.
Deutsche Banker schlagen bereits Alarm. Bundesweit dürften bei allen Instituten schon Milliarden ins Ausland verschwunden sein. Wurden Auslandskonten früher oft für Schwarzgeld benutzt, ist es heute korrekt versteuertes Geld, welches das Land verlässt, und dem Fiskus somit entgeht. Finanzminister Peer Steinbrück will trotz dieser Negativtendenz das Aufspüren verdächtiger Konten verstärken. Bis Sommer 2007 sollen die Ämter in der Lage sein, pro Kreditinstitut täglich 5000 Konten abzufragen.
Die Gewinner des deutschen Übereifers sind die klassischen Fluchtländer in den Alpenrepubliken. Die Banker in der Schweiz, Luxemburg und Österreich bieten ihren Kunden einen zentralen Vorteil: das Bankgeheimnis. Natürlich müssen die Kapitalerträge im Ausland ebenso versteuert werden, wie Zinserträge auf deutschen Konten. Das Bankgeheimnis schützt jedoch erstmal vor den hartnäckigen Finanzbehörden.
Wer sein Geld auf ein Auslandskonto überweist, muss mit erhöhter Aufmerksamkeit des Fiskus rechnen. Sobald die Steuerfahndung ein Ermittlungsverfahren einleitet, unabhängig davon wie haarsträubend die Begründungen auch sein mögen, hilft auch das Bankgeheimnis im Ausland nichts mehr. Nach Paragraph 90, Absatz 2 der deutschen Abgabeverordnung muss nämlich nicht das Finanzamt Belege für die Steuerhinterziehung vorlegen, sondern der Depotinhaber beweisen, dass alles mir rechten Dingen abläuft und sauber ist.
Auf der sicheren Seite kann man sich demnach auch mit einem Auslandskonto nicht fühlen. Unterstellungen, Vorwürfe und sogar Drohungen seitens der Finanzbehörden sind keine Seltenheit. Somit sind auch Anleger im Ausland den Beamten weiterhin ausgesetzt.
Ab 2007 verzichtet die Schweiz auf fast jegliche Beschränkung des Zuzugs von Deutschen. Der Kapitalstrom ins Ausland dürfte dann nochmal anziehen.